Indikation Post-Covid-19-Zustand ohne nähere Bezeichnung
Extrabudgetäre Verordnung von Ergotherapie
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben für die Diagnose Post-Covid-19-Zustand ohne nähere Bezeichnung bundesweit einen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) für Heilmittel vereinbart. Dadurch gelten Verordnungen (VO) ab der ersten VO als extrabudgetär. Liegt also die entsprechende medizinische Indikation vor, können Betroffene mit Ergotherapie versorgt werden, ohne das Heilmittelbudget des Arztes zu belasten.

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