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Internisten

Tuberkulose kann bei Atemtherapeuten und Logopäden als Berufskrankheit gelten

Bei etwa zehn bis 30 Prozent der pneumologischen Krankheitsbildern spielen Einflüsse des Arbeitsplatzes eine entscheidende Rolle. So haben Versicherte im Gesundheitsdient, wie Atemtherapeuten und Logopäden beispielsweise ein erhöhtes Risiko, an einer Tuberkulose zu erkranken. Laut der Autoren ist dies als epidemiologische Begründung für eine Berufskrankheit ausreichend.
Alles auf Urlaub - Das müssen Arbeitgeber wissen
© iStock: SIphotography
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