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Neurologen

Neue Richtlinie des G-BA soll koordinierte Versorgung verbessern

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine eigene Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, strukturierten und koordinierten Versorgung erarbeitet. Die damit einhergehende Erstellung eines Gesamtbehandlungsplans wird auf Basis der differenzialdiagnostischen Abklärung durch den Bezugsarzt/-therapeut erstellt und enthält u. a. Angaben zum Bedarf an Heilmitteln. Zu den teilnahmeberechtigten Leistungserbringern zählen explizit Leistungserbringer für Ergotherapie.
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