Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine eigene Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, strukturierten und koordinierten Versorgung erarbeitet. Die damit einhergehende Erstellung eines Gesamtbehandlungsplans wird auf Basis der differenzialdiagnostischen Abklärung durch den Bezugsarzt/-therapeut erstellt und enthält u. a. Angaben zum Bedarf an Heilmitteln. Zu den teilnahmeberechtigten Leistungserbringern zählen explizit Leistungserbringer für Ergotherapie.
Der Gesamtbehandlungsplan ist während der gesamten Behandlung für alle Beteiligten verbindlich. Besteht Bedarf auf Änderung, ist der Bezugsarzt/-therapeut zu informieren. Dieser entscheidet dann über eine Änderung. Das Konzept, das hinter der Richtlinie steht, soll ganzheitlich viele Versorgungsprobleme lösen, u. a. das Wartezeitenproblem, die Koordination von mehreren Berufsgruppen sowie eine bessere Kooperation mit den Krankenhäusern.
Quelle: C. Roth-Sackenheim, NeuroTransmitter, Ausgabe 11/2021 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff
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