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Kassenärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: Ärztliche Diagnostik bei Verordnung von Logopädie

Grundlage für die Verordnung eines Heilmittels ist in der Regel die ausführliche ärztliche Diagnostik. In diesem Beitrag wird an zwei Fallbeispielen geschildert, was Ärzte bei der Verordnung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST) gemäß § 6a der Heilmitte-Richtlinie (HeilM-RL) sowohl zu Beginn als auch während einer Behandlung zu beachten haben.
Besonderer Verordnungsbedarf
© sturti
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