Geschenkgutscheine sind immer drei Jahre gültig
Geschenkgutscheine sind immer drei Jahre gültig
Im April dieses Jahres hat das Landgericht München entschieden, dass eine Verkürzung der Gültigkeit von Geschenkgutscheinen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht möglich ist.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: