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Privat 1: 2,3-facher VdAK-Satz gerichtlich bestätigt

Privat 1: 2,3-facher VdAK-Satz gerichtlich bestätigt

Eine Bestätigung für die Daten aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil geliefert. Danach sieht das Gericht die Abrechnung von Physiotherapie zum 2,3-fachen VdAK Satz als "übliche" Vergütung in Hamburg an.

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