Das ist Ihr gutes Recht
Zur Ausfallgebühr gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die einen Anspruch auf das Ausfallhonorar bejaht haben. Allerdings beziehen sich die Urteile in der Regel auf Arztpraxen, die sich in der Bestellpraxis deutlich von Heilmittelpraxen unterscheiden. Die Rechtslage für Therapeuten ist eindeutig, so dass die Erhebung einer Ausfallgebühr aus rechtlicher Sicht unproblematisch ist.