Gericht bestätigt Rechtsanspruch auf Ausfallgebühr
Gericht bestätigt Rechtsanspruch auf Ausfallgebühr
Patienten müssen das Honorar auch bei versäumten Behandlungsterminen bezahlen, wenn sie nicht rechtzeitig absagen. Ein Zahnarzt erstritt vor Gericht fast sein volles Honorar, weil eine Patientin zu einem zweistündigen Termin nicht erschienen ist.
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Ich finde dieses Gerichtsurteil über die Ausfallgebühr völlig korrekt und… Weiterlesen »