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Gericht bestätigt Rechtsanspruch auf Ausfallgebühr

Gericht bestätigt Rechtsanspruch auf Ausfallgebühr

Patienten müssen das Honorar auch bei versäumten Behandlungsterminen bezahlen, wenn sie nicht rechtzeitig absagen. Ein Zahnarzt erstritt vor Gericht fast sein volles Honorar, weil eine Patientin zu einem zweistündigen Termin nicht erschienen ist.

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Elke Schumann
16.03.2011 19:29

Ich finde dieses Gerichtsurteil über die Ausfallgebühr völlig korrekt und… Weiterlesen »

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