Wegerisiko

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Wegerisiko

Bei Verspätung wegen Schnee tragen Mitarbeiter das Wegerisiko

In Süddeutschland und in den Alpen meldet sich der Winter mit Nachdruck, und der Schnee sorgt in manchen Regionen für Chaos. Einige Angestellte kommen daher zu spät zur Arbeit. Doch wer trägt das Risiko? Das Gesetz ist eindeutig: Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, er …

Bei Verspätung wegen Schnee tragen Mitarbeiter das Wegerisiko

Abmahnung wegen Verspätungen möglich – Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer

Die dunkle Jahreszeit mit Schnee- und Eisglätte steht wieder bevor. Doch schlechte Witterung ist keine Entschuldigung für Mitarbeiter, zu spät zur Arbeit zu erscheinen. Bei Verspätungen darf der Praxischef Mitarbeiter abmahnen oder sogar den Lohn kürzen. Laut Rechtsprechung gehört es nämlich zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, pünktlich zu sein.

Abmahnung wegen Verspätungen möglich - Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer