Bei Verspätung wegen Schnee tragen Mitarbeiter das Wegerisiko
In Süddeutschland und in den Alpen meldet sich der Winter mit Nachdruck, und der Schnee sorgt in manchen Regionen für Chaos. Einige Angestellte kommen daher zu spät zur Arbeit. Doch wer trägt das Risiko? Das Gesetz ist eindeutig: Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, er trägt das sogenannte Wegerisiko.
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