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Kassenärztliche Vereinigungen

Berlin: Neues Prüfverfahren für Ärzte ab 2020

Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen gilt seit 1. Januar 2020 in Berlin ein neues Prüfverfahren. Damit treten für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln wichtige Änderungen in Kraft: Die bisherige Richtgrößenprüfung wird durch eine Prüfung nach Durchschnittswerten ersetzt. Das berichtet das KV-Blatt der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und fasst die wesentlichen Inhalte der neuen Prüfvereinbarung zusammen.
Fotografieren und Filmen mit anschließender Bearbeitung
© iStock: Kerrick
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