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Kassenärztliche Vereinigungen

Bremen: Neue Prüfvereinbarung bringt Vorteile für Ärzte

Rückwirkend zum 1. Oktober 2020 gilt in Bremen eine neue Prüfvereinbarung. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) und die Krankenkassen/Ersatzkassen geeinigt. Sie setzen damit die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehenen Änderungen um.
Bremen: Arztbezug bei Verordnungen erspart Recherchearbeit
© KV Bremen
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