Gerichtsurteil: Rückentraining für Angestellte ist kein Arbeitslohn
Gerichtsurteil: Rückentraining für Angestellte ist kein Arbeitslohn
Arbeitgeber, die ihren Angestellten die kostenlose Teilnahme an einem speziellen Rückentraining ermöglichen, müssen die dafür entstehenden Kosten nicht als Arbeitslohn behandeln. Das ist eine gute Nachricht für alle Therapeuten, die im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ähnliche Konzepte anbieten.
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