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Heilmittelerbringer müssen bei “Falschabrechnungen” mit Regressen und Strafanzeigen rechnen

Heilmittelerbringer müssen bei "Falschabrechnungen" mit Regressen und Strafanzeigen rechnen

Die Arbeitsgruppe "Abrechnungsmanipulationen" der Ersatzkassen hat Rückzahlungen in Höhe von über einer Million Euro allein im Gebiet der KV Nordrhein geltend gemacht, von denen fast 45% unmittelbar die Heilmittelerbringer betreffen.

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