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Abrechnungspraxis der Kassen verurteilt!

Abrechnungspraxis der Kassen verurteilt!

praxiswissen24-Kunden ist schon seit längerem bekannt, dass Therapeuten nicht grundsätzlich verpflichtet sind, eine Verordnung auf formale Richtigkeit zu prüfen. Über den Fall einer hessischen Physiotherapeutin, den die AOK Hessen verloren hatte, berichteten wir bereits am 22.11.2007. Jetzt erfreute das Bundessozialgericht (BSG) alle Therapeuten in der Urteilsbegründung mit verbindlichen Regeln.

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