Freiberufler bleiben gewerbesteuerfrei
Freiberufler bleiben gewerbesteuerfrei
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gewerbesteuerfreiheit von freien Berufen, also auch von selbstständigen Therapeuten, verfassungskonform ist. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der sogenannten "Abfärberegelung".
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