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Hippotherapie ist Heilbehandlung und damit von der Umsatzsteuer befreit

Hippotherapie ist Heilbehandlung und damit von der Umsatzsteuer befreit

Hippotherapie stellt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 2008 eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach §4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) dar. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und ein Physiotherapeut mit entsprechender Zusatzausbildung.

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