Auch bei Kuraufenthalt: Bei vorliegender Verordnung muss Krankenkasse zahlen!
Auch bei Kuraufenthalt: Bei vorliegender Verordnung muss Krankenkasse zahlen!
Die ambulante Ergotherapie für ein Kind, das bei einer Mutter-Kind-Kur eine entsprechende ärztliche Verordnung erhalten hatte, wollte die AOK Saarland nicht übernehmen. Obwohl der Vorgang schon über ein halbes Jahr zurücklag, konnte die Kasse mithilfe von Musterschreiben der praxiswissen24-Hotline zur Zahlung bewegt werden.
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