Minderung der Steuerlast durch private Handwerkerleistungen
Steueränderungen seit Jahresbeginn
Minderung der Steuerlast durch private Handwerkerleistungen
Zahlreiche Steueränderungen sind mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Wer Handwerker und Haushaltshilfen beschäftigt, kann seine Steuerlast bis zu einem vierstelligen Betrag mindern. Dies gilt natürlich nur, wenn die Aufwendungen privat anfallen und nicht schon als Kosten für die Praxis verbucht sind.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: