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Minderung der Steuerlast durch private Handwerkerleistungen

Steueränderungen seit Jahresbeginn

Minderung der Steuerlast durch private Handwerkerleistungen

Zahlreiche Steueränderungen sind mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Wer Handwerker und Haushaltshilfen beschäftigt, kann seine Steuerlast bis zu einem vierstelligen Betrag mindern. Dies gilt natürlich nur, wenn die Aufwendungen privat anfallen und nicht schon als Kosten für die Praxis verbucht sind.

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