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Laptops und Smartphones ab 2018 sofort von der Steuer absetzbar: Bundesregierung erhöht Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Gute Nachricht für Praxisinhaber: Ab dem 1. Januar 2018 können Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro vollständig und im gleichen Jahr abgeschrieben werden. Bislang war dies nur zu einer Nettosumme von 410 Euro möglich. Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach mehr als 50 Jahren anzuheben.
Laptops und Smartphones ab 2018 sofort von der Steuer absetzbar: Bundesregierung erhöht Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
© Maksym Yemelyanov
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