Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke ist keine Betriebsausgabe
Wenn er einem Geschäftspartner Geschenke macht, kann ein Praxisinhaber pauschal 30 Prozent des Geschenkwerts an das Finanzamt abführen. Damit erreicht er, dass der Beschenkte die Einnahmen für die Zuwendung nicht versteuern muss. Diese Zusatzkosten kann der Praxisinhaber allerdings nicht von seinen Betriebskosten abziehen, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.
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