up|unternehmen praxis

Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke ist keine Betriebsausgabe

Wenn er einem Geschäftspartner Geschenke macht, kann ein Praxisinhaber pauschal 30 Prozent des Geschenkwerts an das Finanzamt abführen. Damit erreicht er, dass der Beschenkte die Einnahmen für die Zuwendung nicht versteuern muss. Diese Zusatzkosten kann der Praxisinhaber allerdings nicht von seinen Betriebskosten abziehen, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.
Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke ist keine Betriebsausgabe
© iStock: Svetlana-Cherruty
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x