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Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ab Oktober 2020 nur noch ein Formular für Heilmittelverordnungen

Bisher gab es drei Formulare für die Heilmittelverordnung, je eins für Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Ergotherapie. Das soll sich zum 1. Oktober 2020 mit Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie ändern. Dann gibt es nur noch ein Formular für alle Heilmittel. Laut KBV werden dann aufgrund der überarbeiteten Richtlinie zahlreiche Angaben nicht mehr benötigt, wodurch wiederum entsprechende Formularfelder entfallen können.
Entlassmanagement: Krankenhausarzt schreibt Heilmittelverordnung
© KTM_2016
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