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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Rheinland-Pfalz: Neue Regelungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Am 1. Dezember 2020 ist die überarbeitete „Prüfvereinbarung zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Aussetzung von Zufälligkeitsprüfungen. Es wird nur noch bei Auffälligkeit nach begründetem Antrag geprüft. Darunter fallen Leistungen nach Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA-) Teil 1, Leistungen nach BEMA-Teil 2, 3 und 5 in begründeten Einzelfällen sowie Überweisungen und Verordnungen (Arznei- und Heilmittel).
Rheinland-Pfalz: Neue Regelungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung
© KZV Rheinland-Pfalz
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