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Baden-Württemberg: Heilmittel-Richtwerte für 2023 noch nicht endgültig festgelegt

Die Heilmittel-Richtwerte für die verschiedenen Fachgruppen werden zunächst fortgeschrieben. Das heißt, für 2023 gelten zunächst weiter die Werte aus dem Jahr 2022. Der Grund: Es konnten noch keine neuen Heilmittel-Richtwerte mit den Krankenkassen für das Jahr 2023 vereinbart werden, da die Veränderungen der Heilmittelpreise noch nicht absehbar sind. Sobald die neuen Heilmittelpreise feststehen, werden die Heilmittel-Richtwerte für 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und dann im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung entsprechend berücksichtigt.
Mit professioneller Hilfe durch die Krise
© iStock: KangeStudio
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