Steuerbefreiung

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Urteil: Keine Lohnsteuer für private Nutzung des Diensthandys

Nutzt ein Mitarbeiter sein Diensthandy auch privat, muss er dafür keine Lohnsteuer zahlen. Das gilt auch, wenn er zuvor sein Privathandy an seinen Chef verkauft hat – ganz gleich für welchen Preis. So hat das Finanzgericht München entschieden (Az.: 8 K 2656/19).

Mehr Netto vom Brutto: Neuerungen in 2019

Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Preise am 1. Juli 2019 werden auch die Stimmen laut, die fordern, die Mitarbeiter der Therapiepraxen an den steigenden Honoraren teilhaben zu lassen. Das ist sicherlich wünschenswert, aber oft können Praxisinhaber erst nach einem gewissen Zeitraum einschätzen, wie stark die Umsätze der Praxis aufgrund der …

Mehr Netto vom Brutto: Neuerungen in 2019

Steuerbefreiung nur noch für zertifizierte Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gilt seit Anfang 2019 nur noch, wenn diese zertifiziert sind. Die zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachten Leistungen sind gemäß § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr steuerfrei. Dies gilt dann, wenn diese Arbeitgeberleistungen „hinsichtlich Qualität, Zweckbindung …

Steuerbefreiung nur noch für zertifizierte Gesundheitsförderung