Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Rechtsanspruch auf Versorgung in vertrauter Umgebung
Damit schwerstkranke Patienten trotz komplexen Behandlungsbedarfs in der häuslichen und familiären Umgebung verbleiben können, wurde 2007 die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf leidensmindernde medizinische und pflegerische Leistungen geschaffen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, wurde im Sozialgesetzbuch (§ 37b SGB V) formuliert und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.