Aufbewahrungsfristen gelten auch im privaten Bereich
Nicht nur in der Therapiepraxis stapeln sich die Belege. Auch im Privathaushalt türmen sich die Papierberge. Manches davon kann sicher weg. Doch Vorsicht: Auch bei privaten Unterlagen sind Aufbewahrungsfristen zu beachten.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: