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Bundesarbeitsgericht: Neue Verträge bei Betriebsübergang sind rechtens!

Bundesarbeitsgericht: Neue Verträge bei Betriebsübergang sind rechtens!

Bei einer Betriebsübernahme, wie z.B. beim Outsourcing einer Therapieabteilung eines Krankenhauses, darf der neue Inhaber mit den Angestellten neue Einzelverträge aushandeln. Die Mitarbeiter haben kein Anrecht darauf, zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt zu werden.

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