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Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Überraschend klar wird im gerade vorgelegten Jahressteuergesetz 2009 die Steuerbefreiung für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) auch rückwirkend für 2008 geregelt. Erfreulich für Heilmittelerbringer: Wollen Fitnessstudios von der Steuerbefreiung profitieren, müssen auch sie die hohen Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllen.

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