Funktionstraining auch langfristig verordnungsfähig
Funktionstraining auch langfristig verordnungsfähig
Die zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vertraglich vereinbarte Begrenzung von ärztlich verordnetem Funktionstraining auf 12 oder 24 Monate ist nicht zulässig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG).
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