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Funktionstraining auch langfristig verordnungsfähig

Funktionstraining auch langfristig verordnungsfähig

Die zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vertraglich vereinbarte Begrenzung von ärztlich verordnetem Funktionstraining auf 12 oder 24 Monate ist nicht zulässig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG).

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bonnyholz
11.06.2013 12:11

Funktionstraining im Wasser fördert und erhält nicht nur die Beweglichkeit… Weiterlesen »

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