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G-BA will mehr ambulant statt stationär

Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie

G-BA will mehr ambulant statt stationär

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen. Diese regelt unter anderem, dass Vertragsärzte vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlungen immer eine ambulante Versorgung erwägen müssen. Das könnte auch für Heilmittelerbringer zusätzliche Verordnungen bedeuten.
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