G-BA will mehr ambulant statt stationär
Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie
G-BA will mehr ambulant statt stationär
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen. Diese regelt unter anderem, dass Vertragsärzte vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlungen immer eine ambulante Versorgung erwägen müssen. Das könnte auch für Heilmittelerbringer zusätzliche Verordnungen bedeuten.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: