Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit bei der Versorgung von psychisch Kranken
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Richtlinie verabschiedet, welche die sektorenübergreifende Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern und den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung erleichtern soll. Die Richtlinie regelt die rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Gründung von berufsübergreifenden Netzverbünden, die das neue Angebot der Krankenkassen sicherstellen sollen.