Start der elektronischen Heilmittelverordnung verschiebt sich auf 2027
Die zukünftige Pflicht für Ärzte und Psychotherapeuten Heilmittel elektronisch mittels Telematikinfrastruktur (TI) zu verordnen, soll von Mitte 2026 auf Anfang 2027 verschoben werden. Das ist eine der Änderungen, die das BMG im Entwurf zum geplanten Digital-Gesetz (DigiG) festgeschrieben hat. Damit gilt dann auch für die Einführung der eHeilM-VO das, was …