up|unternehmen praxis

Masseure und medizinische Bademeister haben keinen Anspruch auf eine Abrechnungserlaubnis für Manuelle Therapie

Wer keinen Berufsabschluss als Physiotherapeut hat, hat auch keinen Anspruch darauf, eine Abrechnungserlaubnis für Manuelle Therapie zu erhalten. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in drei Urteilen vom 16.03.2017.
Kosten überschatten den unbezifferten Nutzen
© iStock, Nik01ay
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen: