Rundfunkbeitrag für Firmenwagen unbedingt abmelden
Der Rundfunkbeitrag für das Radio im Dienstwagen wird auch dann fällig, wenn das Fahrzeug längst verkauft ist – sofern der Betreiber es nicht rechtzeitig abgemeldet hat. Praxisinhaber sollten daher den Verkauf umgehend auch der Landesrundfunkanstalt melden. Die Beitragspflicht endet nämlich erst am Ende des Monats, in dem die Abmeldung dort angezeigt wird.
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