Statt Sach- und Wert- nun Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine: Neue Regeln für die Umsatzbesteuerung
Seit Beginn des Jahres gelten für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen neue Regeln: Es wird nun nicht mehr nach Sach-, Wert- und Waren-, sondern in Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine unterschieden. Durch die Neuregelung wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht übertragen, die bereits 2016 verabschiedet wurde. In § 3 Abs. 13-15 Umsatzsteuergesetz (UstG) finden sich entsprechende Ergänzungen. Hier wird jetzt auch erstmals der Begriff Gutschein umsatzsteuerrechtlich definiert.
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