Verbraucherschützer: Banken und Sparkassen zahlten zu wenig Zinsen
Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kunden jahrelang zu wenig Zinsen auf ihr Guthaben gezahlt. Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (Az.: ZR 197/09) haben Verbraucherschützer bei 31 Geldinstituten „unzulässige Klauseln“ in den Verträgen gefunden. Das zeigte kürzlich die Untersuchung „Zinsänderungen in Sparverträgen“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In 43 Fällen hatten die Institute insgesamt 89.970 Euro zu wenig gezahlt, im Einzelfall im Schnitt 2.092 Euro.
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