Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2020 wieder steigen
Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung hat das Bundeskabinett für 2020 höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen. Ab 1. Januar 2020 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf 6.900 Euro monatlich (West) bzw. 6.450 Euro (Ost). Bisher lag sie bei 6.700 Euro in den alten sowie 6.150 Euro in den neuen Bundesländern.
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