Beitragsbemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze

Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung ab 2024

Auch im kommenden Jahr steigen wieder die Lohngrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Das sieht die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 vor, die das Kabinett jetzt beschlossen hat und der der Bundesrat noch zustimmen muss.

Diese Gesetze ändern sich zum Jahresanfang 2022

Wie zu jedem Jahresanfang treten auch im Januar 2022 wieder Gesetzesänderungen in Kraft. Hier ein kleiner Überblick – vom Mindestlohn bis hin zur Insolvenzgeldumlage.

Beitragsbemessungsgrenze bleibt laut Referentenentwurf 2022 unverändert

Aus dem aktuellen Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022 voraussichtlich unverändert bei 58.050 Euro jährlich bleiben wird. Für Versicherte bedeutet das: Einkommen bis zu dieser Grenze ist beitragspflichtig. Für darüber liegende Einkommen werden keine Versicherungsbeiträge …

Versicherungspflichtgrenze erhöht sich 2021 um ca. 2.000 Euro

Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung müssen Arbeitnehmer ab 2021 mindestens 64.350 Euro Jahresverdienst erwirtschaften, um sich von der GKV-Pflichtversicherung befreien zu lassen. Das sieht die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2021 vor, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.

Versicherungspflichtgrenze erhöht sich 2021 um ca. 2.000 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2020 wieder steigen

Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung hat das Bundeskabinett für 2020 höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen. Ab 1. Januar 2020 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf 6.900 Euro monatlich (West) bzw. 6.450 Euro (Ost). Bisher lag sie bei 6.700 Euro in den alten sowie 6.150 Euro …

Foto von Frau, die einen Fünzig-Euro-Schein aus ihrem Portemonnaie holt

Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2019 kräftig steigen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Rechengrößen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für das kommende Jahr vorgelegt. Laut Entwurf werden die Beitragsbemessungsgrenzen auch 2019 aufgrund der positiven Einkommenswicklung wieder steigen.

Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2019 kräftig steigen