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Sachsen-Anhalt: Zwei neue Indikationsgebiete für podologische Therapie

Ärzte können seit dem 1. Juli 2020 podologische Therapie auch bei den folgenden beiden Indikationen, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen: krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms.
Sachsen-Anhalt: Zwei neue Indikationsgebiete für podologische Therapie
© KV Sachsen-Anhalt
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