Extrabudgetäre Heilmittel-Verordnungen
Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln (§ 32 SGB V) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Details zum Leistungsanspruch und zur Verordnung von Heilmitteln regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Sie ist bindend für die gesetzlich Krankenversicherten, die gesetzlichen Krankenversicherungen, …