Wer bei Steuererklärung trödelt, muss Verspätungszuschlag zahlen
Seit 2019 haben Steuerzahler zwei Monate länger Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Neuer Stichtag ist jeweils der 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, für den verlängert sich die Frist für das Jahr 2019 bis zum 28. Februar 2021.

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