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Kassenärztliche Vereinigungen

Bayern: Corona-Sonderregelungen bis Ende September verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der G-BA bereits 2020 bundesweit geltende Sonderregelungen beschlossen. Diese bleiben bis zum 30. September 2021 in Kraft. Dazu gehört u. a., dass Ärzte Heilmittel nach telefonischer Anamnese verordnen dürfen – vorausgesetzt, der Arzt hat den Patienten bereits aufgrund derselben Erkrankung untersucht und eine erste Verordnung ausgestellt.
Corona als Grund für befristeten Arbeitsvertrag nicht ausreichend
© iStock: serggn
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