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Urteil: Teilzeitantrag zur Elternzeit muss eindeutig sein

Will eine Praxismitarbeiterin während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten, muss sie die gewünschte wöchentliche Stundenzahl eindeutig angeben. Bei einem Zusatz wie „voraussichtlich“ ist ein entsprechender Antrag unwirksam, wie kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden hat (Az.: 6 Sa 746/20).

Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Auch in der Elternzeit kann ein Mitarbeiter in Teilzeit weiterarbeiten. Nach § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Monats erlaubt.

Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Wer kann? Wer darf? Wer muss?

Kinderbetreuung, Pflege eines Angehörigen oder einfach der Wunsch nach mehr Freizeit – es gibt viele Gründe, warum sich Mitarbeiter dafür entscheiden, in Teilzeit zu arbeiten. Haben sie eine volle Stelle und möchten Stunden reduzieren, wirkt sich das natürlich auch auf die Praxis aus. Inhaber sollten darum Bescheid wissen, wer ein …

Ermäßigte Steuer nur bei echten Entlass-Abfindungen

Geringere Sozialbeiträge bei Verdienst unter 850 Euro

Wer weniger als 850 Euro verdient, zahlt auch geringere Sozialbeiträge. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Entgegen der bisherigen Praxis sei es dabei nicht von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer vor dem Eintritt in die sogenannte Gleitzone – aktuell zwischen 450 und 850 Euro – mehr oder weniger …

Illustration eines Richter-Hammers