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Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Auch in der Elternzeit kann ein Mitarbeiter in Teilzeit weiterarbeiten. Nach § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Monats erlaubt.
Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich
© iStock: a-wrangler
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