Geringere Sozialbeiträge bei Verdienst unter 850 Euro
Wer weniger als 850 Euro verdient, zahlt auch geringere Sozialbeiträge. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Entgegen der bisherigen Praxis sei es dabei nicht von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer vor dem Eintritt in die sogenannte Gleitzone – aktuell zwischen 450 und 850 Euro – mehr oder weniger verdient hat (Az. B 12 R 4/18R).
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