Wenn die PKV nicht zahlt, müssen Therapeuten nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben
Wenn Therapeuten Privatpatienten behandeln, gehen sie dabei keine rechtliche Beziehung mit einer Privater Krankenversicherung (PKV) ein. Was die PKV genau erstattet, ist also unerheblich – der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapiepraxis bleibt unabhängig davon gültig. Wenn Patienten Preise reklamieren, können Praxen die Rechnungen noch einmal auf Richtigkeit prüfen und eine schriftliche Stellungnahme erstellen.
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