BGH: PKV muss Auskunft über letzte Prämienerhöhungen geben
Unter bestimmten Bedingungen müssen private Krankenversicherungen Auskunft über die letzten Prämienerhöhungen geben. Dies sei dann der Fall, wenn die Versicherten aus entschuldbaren Gründen nicht über die entsprechenden Unterlagen verfügen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Ein Anspruch auf Kopien bestehe jedoch nicht (Az. IV ZR 177/22).