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Kassenärztliche Vereinigungen

Schleswig-Holstein: Wichtige Informationen zur Verordnung von Podologie

Die KV Schleswig-Holstein (KVSH) informiert ihre Vertragsärzte darüber, was Ärzte zur Verordnung von Podologie wissen müssen. Seit dem 1. Juli 2020 ist die Verordnung von podologischer Therapie nicht mehr auf Schädigungen am Fuß in Folge eines Diabetischen Fußsyndroms begrenzt. Um Folgeschäden zu verhindern, können Ärzte Podologie nun auch bei Schädigungen aufgrund einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndrom verschreiben.
Schleswig-Holstein: Wichtige Informationen zur Verordnung von Podologie
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