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Kassenärztliche Vereinigungen

Bayern: Rheumatologische Grundpauschalen für Podologie angehoben

Aufgrund der seit dem 1. Juli 2020 geltenden Indikationsausweitung verordnen auch Rheumatologen mehr podologische Therapie. Der Bewertungsausschuss hat darum beschlossen, die Grundpauschalen der Rheumatologen um zwei Punkte zu erhöhen, um so den Mehraufwand auszugleichen. Die Gebührenordnungsposition 13691 ist seit dem 1. Oktober 2020 mit 248 Punkten bewertet (27,25 Euro), die Gebührenordnungsposition 13692 mit 246 Punkten (27,03 Euro).
Bayern: Neue Heilmittel-Richtlinie startet erst zum 1. Januar 2021
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