Nagelspangentherapie: Änderung der Leitsymptomatik durch G-BA korrigiert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik Nagelspangentherapie vorgenommen. Dabei handelte sich um eine fehlerhafte Fassung, die der G-BA mittlerweile korrigiert hat.